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Sofort raus aus der Lebensversicherung...

LebensversicherungGehören Sie auch zu den Menschen, die sich mal von der Lebensversicherung eine rentable Geldanlage und ein zufriedenes Leben im Ruhestand versprochen haben?

Die den Versprechungen der Versicherungen geglaubt haben? Und die heute feststellen müssen, dass sie dabei über den Tisch gezogen wurden?

Zahlen Sie immer noch in Ihre alte Lebensversicherung ein? Und können nur raten, was bei der Fälligkeit rauskommt? Kann es sein, dass Ihnen die Auszahlung wohl einen großen Schock bescheren wird?

Wenn Sie daran nichts ändern, wird Sie das eine Menge Ärger und viel Geld kosten!

In Deutschland gibt es ca. 85 Millionen Lebensversicherungsverträge (Statista 2016). Die meisten wurden irgendwann mal mit einem Garantieversprechen von 3,5 bis 4 % abgeschlossen.

Heute liegt der Garantiezins nur noch bei 0,9 %. Beim Abschluss haben die Versicherer mindestens 4-6 % Verzinsung zum Ablauf versprochen.

Und alle Kunden haben gedacht: Das ist ein lukratives und sicheres Geschäft.

Aber wegen der Niedrigzinsen sind viele Versicherer schon lange nicht mehr in der Lage, die Verzinsung für die Verträge auch zu verdienen.
Auf viele Kunden wartet deshalb beim Ablauf der Police ein böser Schock! Denn die Auszahlung zum Laufzeitende wird dann wesentlich niedriger sein, als beim Abschluss versprochen.

Diese deutlichen Warnzeichen sollten Sie unbedingt ernstnehmen: Einige Versicherer haben den Verkauf von neuen Policen bereits eingestellt. Andere haben den Versicherungsbestand verkauft! Und diese Entwicklung wird weitergehen. Worauf wollen Sie also warten?

  • Ein aktueller Fall, der gerade auf meinem Schreibtisch liegt:

Hier hat der Kunde auf den Rat seiner Münchner Bank zur Absicherung eines Baukredites eine Lebensversicherung über 130.000 € abgeschlossen. Bei der Auszahlung hat er jedoch nur 90.000 € erhalten. Woher nimmt der Kunde jetzt die fehlenden 40.000 €?

Auf so ein Ergebnis sind Sie bestimmt nicht scharf!

Leider ist das die traurige Praxis und die tägliche Wahrheit. Wie der Kunde diesen Fehlbetrag ausgleicht, das interessiert die Bank natürlich nicht. Der Kunde wird mit diesem Problem allein gelassen und weiß oft nicht, wie das zu lösen ist.

  • Aber natürlich habe ich für meine Kunden eine sehr gute und profitable Lösung.

Haben Sie vielleicht auch noch 1 oder 2 Verträge nutzlos in der Schublade herumliegen?
Kündigen Sie Ihren Vertrag einfach und machen Sie eine komplette Rückabwicklung.

Das erlauben Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des  Europ. Gerichtshofs  (EuGH) ausdrücklich.

Sie denken jetzt vielleicht, dass Ihnen das ja nur Verluste einbringt? Ganz im Gegenteil!

Achtung: BGH-Urteil verändert die Lebensversicherungsverträge radikal! Holen Sie sich Ihr Geld von der Versicherung zurück! Sie haben einen Rechtsanspruch darauf! Aber handeln Sie sofort!

Sie erhalten alle lhre bezahlten Beiträge + eine
angemessene Verzinsung komplett zurück. Und außerdem muss Sie die Versicherung bei der Rückabwicklung auch noch mit einer sogenannten Nutzungsentschädigung an den internen Gewinnen beteiligen.

Es ist also nicht wie bei einer vorzeitigen Kündigung, bei der Sie oft nur die 1/2 oder 2/3 der eingezahlten Beiträge wiedersehen!

Nein, bei der Lösung, die ich Ihnen anbiete, erhalten Sie Ihre Beiträge + eine angemessene Verzinsung und obendrauf noch einen Bonus. Also ein lukratives Geschäft für Sie. Ganz wichtig: Die gesamte Auszahlung ist steuerfrei!

  • Welche Voraussetzungen sind bei der Rückabwicklung zu beachten?

Die Rückabwicklung ist nur möglich bei Verträgen, die in der Zeit vom 01. 01. 1991 bis 31. 12. 2007 abgeschlossen wurden!

Die Widerrufsbelehrung im Vesicherungsvertrag muss fehlerhaft sein! Dann haben Sie als Kunde ein "ewiges Rücktrittsrecht". Die Branche schätzt, dass dies auf etwa  80 % aller Verträge zutrifft.

Es können alle klassischen Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und auch sogen. fondsgebundene Policen rückabgewickelt werden.

Besonders lukrativ ist diese Rückabwicklung, wenn Sie z. B. den Kredit für Ihre Immobilie oder Ihre Arztpraxis mit einer Lebensversicherung finanziert haben!

Und ganz wichtig: es können alle Verträge rückabgewickelt werden, egal, ob sie noch laufen, bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt sind.

Das betrifft auch Verträge,  die in den letzten 5 Jahren  schon beendet oder ausgezahlt wurden! Hier können wir die Ablaufleistung überprüfen und holen dabei in der Regel nochmal 5 - 15 % mehr Geld für Sie heraus!

  • Folgende Verträge können nicht rückabgewickelt werden:

Verträge, die nicht in den o. a. Zeitraum fallen.

Verträge, die mehr als zweimal abgetreten waren (auch in Verbindung mit Baudarlehen oder Finanzierungen).

Riester- oder Rürup-Verträge sowie betriebliche Altersvorsorge.

Direktversicherungen von Mitarbeitern durch Gehaltsabtretung.

Gekündigte und wieder in Kraft gesetzte Verträge.

Reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil.

Wie geht es nun weiter?

Schreiben Sie mir über das Kontaktformular. Ich brauche nur einige Daten zu Ihrer Lebensversicherung. Dann kann ich Ihnen sofort sagen, ob sich eine Rückabwicklung für Ihren Vertrag lohnt und welche interessanten Möglichkeiten es dazu gibt.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt auch: was stelle ich denn mit dem Geld an, das ich dann zurückerhalte? Sie wissen bestimmt, was Ihnen heute Ihre Bank zahlt?

Natürlich können wir uns auch darüber gerne unterhalten. Oder Sie konsultieren einen Fachmann Ihres Vertrauens.

Nehmen Sie für Ihre Fragen gerne Kontakt mit mir auf.